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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20   

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https://dejure.org/2020,48450
LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20 (https://dejure.org/2020,48450)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.12.2020 - 5 Sa 177/20 (https://dejure.org/2020,48450)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 5 Sa 177/20 (https://dejure.org/2020,48450)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    Im Streitfall seien die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Überstundenvergütung (BAG 26.06.2019 - 5 AZR 452/18) anzuwenden.
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 537/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Nichtleistungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    Ruft der Arbeitgeber unter Verstoß gegen § 12 Abs. 1 S. 4 TzBfG eine Arbeitsleistung von unter drei Stunden ab, hat der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zwar kein Leistungsverweigerungsrecht, jedoch einen Vergütungsanspruch für eine der Mindestabrufdauer entsprechende Tätigkeit (vgl. BAG 24.05.1989 - 2 AZR 537/88 - zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 731/14

    Berücksichtigung von Flugsimulatorstunden bei der Berechnung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO gewährt im Falle von Nachzahlungen keinen Anspruch auf "Berichtigung" bereits erteilter Abrechnungen, sondern nur einen Anspruch auf eine eigene Abrechnung über die Nachzahlung (vgl. BAG 09.12.2015 - 10 AZR 731/14 - Rn. 40 mwN).
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 124/18

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit (MTV der Chemischen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    Der Arbeitgeber hat den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn damit erfüllt, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der im betreffenden Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem Betrag des jeweiligen gesetzlichen Mindestlohns ergibt (vgl. BAG 12.12.2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 30 mwN).
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    Der Abrechnungsanspruch entsteht danach erst, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird und ist vorher nicht klagbar (vgl. BAG 27.01.2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 32 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 29.01.2019 - 6 Sa 192/18 - Rn. 55 mwN).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    Diese Leistung liegt in der Zahlung des Bruttoarbeitsentgelts, denn der gesetzliche Mindestlohn ist das als Gegenleistung für die Arbeit (mindestens) zu erbringende Entgelt (vgl. BAG 25.05.2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 26).
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., zB BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 15 mwN).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    Dabei ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die vom Arbeitgeber für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit dem gesetzlichen Mindestlohn ergibt (vgl. BAG 25.04.2018 - 5 AZR 424/17 - Rn. 31 mwN).
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    c) Es kann dahinstehen, ob der Kläger in den Monaten November und Dezember 2018 Rufbereitschaftsdienste geleistet hat, für die ihm die Beklagte den gesetzlichen Mindestlohn geschuldet hätte (vgl. BAG 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13, 14 mwN).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20
    b) Der Mindestlohn wird stets vom Streitgegenstand einer auf Vergütung für geleistete Arbeit gerichteten Klage umfasst (vgl. BAG 30.01.2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 17 ff).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

  • EuGH, 12.10.2004 - C-313/02

    Wippel - Richtlinie 97/81/EG - Richtlinie 76/207/EWG - Sozialpolitik -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2019 - 6 Sa 192/18

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Billigung von Überstunden

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2022 - 5 Sa 282/21

    Arbeitsentgelt - Erteilung ordnungsgemäßer Lohnabrechnungen - Berichtigung -

    § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO gewährt im Falle von Nachzahlungen keinen Anspruch auf "Berichtigung" bereits erteilter Abrechnungen, sondern nur einen Anspruch auf eine eigene Abrechnung über die Nachzahlung (BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 731/14 - Rn. 40, juris = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt; BAG, Urteil vom 09. Juni 2010 - 5 AZR 122/09 - Rn. 28, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Dezember 2020 - 5 Sa 177/20 - Rn. 65, juris = LAGE § 12 TzBfG Nr. 6).
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